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   BGH, 13.02.1959 - 4 StR 511/58   

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BGH, 13.02.1959 - 4 StR 511/58 (https://dejure.org/1959,1200)
BGH, Entscheidung vom 13.02.1959 - 4 StR 511/58 (https://dejure.org/1959,1200)
BGH, Entscheidung vom 13. Februar 1959 - 4 StR 511/58 (https://dejure.org/1959,1200)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 13, 12
  • NJW 1959, 993
  • MDR 1959, 504
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.04.1964 - 1 StR 41/64

    Zulässigkeit der Verlesung der früheren Aussage eines Zeugen in der

    Denn der 5. Strafsenat hält nicht nur den Raub in einer Hausnische oder in einem privaten offenen Torweg unter bestimmten Voraussetzungen für einen Straßenraub (BGHSt 13, 287, 288; Urteil vom 15. März 1960 - 5 StR 648/59, nicht veröffentlicht -, anders BGHSt 13, 12 für den Raub in einem Hausflur und in einer abgeschrankten Toreinfahrt), sondern erwähnt gerade in der von der Revision berufenen Entscheidung, daß z.B. der Raub in dem Abort eines Eisenbahnzuges unter allen Umständen unter § 250 Abs. 1 Nr. 3 StGB falle, weil er notwendig "auf" einer Eisenbahn begangen werde.
  • BGH, 17.03.1967 - 4 StR 33/67

    Hof als "öffentlicher Platz" - Begriff der Öffentlichkeit - Beschränkung der

    Entscheidend für die Anwendung der Vorschrift ist vielmehr, daß die Örtlichkeit nach dem Willen des Grundstückseigentümers oder Verfügungsberechtigten nicht nur bestimmten Kreisen der Bevölkerung zur Benutzung offen stehen soll, sondern jedermann, jedem beliebigen Straßengänger freigegeben ist, gleichgültig, ob er dort etwas zu suchen hat oder nicht (vgl. RGSt 33, 371, 373, 374 zu § 243 Abs. 1 Nr. 4 StGB, BGHSt 13, 12; 14, 383, 385) [BGH 01.07.1960 - 5 StR 201/60].
  • BGH, 02.03.1962 - 4 StR 534/61
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  • BGH, 09.12.1970 - 3 StR 143/70

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Autostraßenraubes in Tateinheit mit

    Deshalb ist es unerheblich, in wessen Eigentum ein Weg steht, ob im Eigentum der öffentlichen Hand oder in Privateigentum (BGH 2 StR 467/57 vom 4. Dezember 1957; 1 StR 101/53 vom 28. April 1953); entscheidend ist allein, daß der Weg für den öffentlichen Verkehr durch den Berechtigten freigegeben ist (BGHSt 13, 12; 14, 383, 385 [BGH 01.07.1960 - 5 StR 201/60]; BGH NJW 1967, 1238 und die dort angeführten Rechtsprechungsnachweise).
  • BGH, 08.10.1974 - 1 StR 272/74

    Verletzung der richterlichen Aufklärungspflicht durch Nichteinholung eines

    Ein derart enger räumlicher Zusammenhang, wie ihn die Rechtsprechung bei Hausnischen an der Straße (BGH, Urteil vom 24. November 1964 - 5 StR 481/64), bei Schaufensterpassagen (BGHSt 13, 12), für allgemein benutzte Baulücken (BGH GA 61, 277), für an Wald- und Parkwege unmittelbar angrenzende Flächen (BGH NJW 1956, 1807; BGH, Urteil vom 8. Oktober 1963 - 1 StR 373/63) anerkannt hat, liegt hier jedoch nicht vor.
  • BGH, 17.02.1967 - 4 StR 1/67

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes in

    Zur Anwendung dieser Vorschrift genügt es nicht, daß ein Weg von jedermann betreten werden kann; hinzu kommen muß, daß er tatsächlich auch von jedermann, nicht etwa nur von Besuchern des Hauses, benutzt wird und daß ihn der Verfügungsberechtigte zum allgemeinen Gebrauch freigegeben hat (BGHSt 13, 12; 14, 383 [BGH 22.06.1960 - 2 StR 221/60]; BGH Urt. v. 22. September 1955 - 4 StR 320/55 -).
  • BGH, 15.10.1974 - 4 StR 475/74

    Anforderungen an die Darlegung der Rüge der Verletzung des sachlichen Rechts -

    Ein Geschäftseingang ist nur dann Teil einer Öffentlichen Straße, wenn er jedem Passanten, auch solchen, die das Geschäft nicht betreten wollen, zur Benutzung offensteht, wie es etwa bei allgemein zugänglichen Schaufensterpassagen der Fall zu sein pflegt (BGHSt 13, 12).
  • BGH, 14.10.1970 - 3 StR 185/70

    Hinweispflicht des Gerichts an den Verteidiger bei Bedenken gegen die

    Entscheidend ist vielmehr für die Anwendung dieser Vorschrift, daß der Ort nach dem Willen des Grundstückseigentümers oder Verfügungsberechtigten für jedermann, jeden beliebigen Straßengänger, freigegeben ist, gleichgültig ob er dort etwas zu suchen hat oder nicht (vgl. BGHSt 13, 12; 14, 383, 385 [BGH 01.07.1960 - 5 StR 201/60]; BGH GA 1961, 277 und NJW 1967, 1238 Nr. 16).
  • BGH, 24.11.1964 - 5 StR 481/64

    Rechtsmittel

    Entscheidend für die Anwendung des § 250 Abs. 1 Nr. 3 StGB ist, ob die dort bezeichneten Örtlichkeiten nach dem Willen des Eigentümers dem öffentlichen Verkehr zu dienen bestimmt sind und wirklich dienen (vgl. RG JW 1930, 3407 14 ; BGHSt 13, 12; 14, 383,384) [BGH 01.07.1960 - 5 StR 201/60].
  • BGH, 01.09.1967 - 4 StR 351/67

    Verurteilung wegen Straßenraubes - Rechtswidrigkeit der Zueignung einer Sache -

    Vielmehr ist die Freigabe des Weges für den öffentlichen Verkehr durch den Berechtigten erforderlich (BGHSt 13, 12; 14, 383) [BGH 22.06.1960 - 2 StR 221/60].
  • BGH, 23.06.1964 - 5 StR 208/64

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.12.1972 - 3 StR 336/72

    Voraussetzungen für die Verurteilung wegen schweren Raubes

  • BGH, 15.03.1960 - 5 StR 648/59

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

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